Wir bieten an

Wir verstehen uns als Dienstleister mit einem klaren Auftrag: Ihre Immobilie bestmöglich zu vermarkten. Das bedeutet für uns, Ihre Immobilie zu einem bestmöglichen Preis innerhalb der kürzest möglichen Zeitspanne zu vermitteln – ohne Besichtigungstourismus, ohne geplatzte Notarverträge und ohne Stress. Alle Tätigkeiten werden im Vorfeld mit Ihnen besprochen, und wir halten Sie ständig in einem transparenten Online-Überblick up-to-date.

Unsere Leistungen

  • Veröffentlichung der Immobilie im ausgesuchten Facebook-Freundeskreis, sowie wahlweise bei Twitter
  • Aushang in eigenen Schaufenstern
  • Kooperation mit namhaften Maklerkollegen und Banken
  • Verkaufsschild / Maklergalgen
  • Veröffentlichung auf der eigenen Homepage
  • Abgleich mit unserer Kundenkartei
  • Angebotsversand an vorgemerkte passende Interessenten
  • Serienmailing an eine ausgesuchte Zielgruppe
  • Nutzung des exzellenten Kontaktnetzwerkes
  • Veröffentlichung der Immobilie auf Immobilienscout24, Immonet und Immowelt
  • Optional: Veröffentlichung in bis zu 25 weiteren Online-Börsen
  • Optional: Regionale bzw. je nach Zielinteressentenkreis überregionale Anzeigenwerbung
  • Optional: Durchführung von Marketingmaßnahmen wie Open House oder Bieterverfahren
  • Optional: Flyerverteilung in benachbarten Stadtteilen
  • Optional: Nachbarschaftswerbung
  • Optional: Post-Mailing-Kampagnen
  • Optional: Erstellung und Verteilung von hochwertigen Flyern
  • Exklusiver Zugang zum VIP-Bereich für Auftraggeber
  • Turnusgemäße Information über den Vermarktungsstand Ihrer Immobilie durch unser Objekt-Tracking
  • Zusammenfassung aller vermarktungsrelevanten Aktiviäten
  • Vermarktungshistorie
  • Vorqualifikation der Interessenten
  • Koordination der Besichtigungstermine
  • Professionelle Durchführung der Besichtigungstermine
  • Verhandlung zwischen Interessent und Verkäufer
  • Notarbeauftragung
  • Kaufvertragsbesprechung mit allen Beteiligten
  • Bonitätsprüfung
  • Optional: Finanzierungsberatung
  • Begleitung der Objektübergabe
  • Erstellung des Übergabeprotokolls
  • Beschaffung der Unterlagen Ihrer Immobilie – ob vom Grundbuch, Bauamt oder Landesarchiv
  • Erstellung hochwertiger Weitwinkelbilder inklusive Nachbearbeitung und Datenaufbereitung
  • Optional: die Erstellung eines hochwertigen Videos Ihrer Immobilie als virtueller Besichtigungsrundgang
  • Aufbereitung der vorhandenen Grundrisse, Erstellung verschiedener optionaler Grundrisse in Anlehnung an die vorhandene Gebäudestruktur
  • Erstellung eines hochwertigen Exposés
  • Erstellung einer genauen Marktanalyse, um a) den richtigen Preis zu finden und b) die Immobilie innerhalb des kürzest möglichen Zeitraums zu vermarkten (WMA)

Hauskauf mit Köpfchen durch kompetente Beratung

Sie haben Ihre Wunschimmobilie gefunden?

Frage:
Können Sie den angemessenen Wert einer Immobilie ermitteln?
Kennen Sie die Risiken, die Sie beim Hauskauf alle eingehen?

Feuchte Wände, schlechte Bausubstanz, Pfusch am Bau – selbst möglich durch die Eigenleistungen der Vorgänger, etc.

So könnte Ihre Freude an der "neuen" Immobilie schnell vergehen.

Hier ist es sicher sehr hilfreich, auf jeden Fall einen Profi einzuschalten, der Sie kompetent beim Hauskauf unterstützt.

Der Hausinspektor – mit dem richtigen Know-how

Wir beraten Hauskäufer vor dem Kauf Ihrer Wunschimmobilie und betreuen Sie selbstverständlich bis hin zum Notartermin.

Immobilienbegehung, Mängelsuche und Verhandlung mit dem Verkäufer/Makler gehören zu unserem Tagesgeschäft.


Unsere Dienstleistungen auf einen Blick:

  • Begehung der Immobilie
  • Ausführliche Beratung über Mängel bzw. Schäden der Immobilie
  • Beratung über anfallende Investitionskosten
  • Wertermittlung und Beratung über den angemessenen Kaufpreis
  • Unterstützung bei den Preisverhandlungen mit dem Makler/Verkäufer
  • Betreuung bis zum Notartermin


Mit uns haben Sie immer einen Profi an Ihrer Seite

… sprechen Sie uns gerne an!

1. Wer muss laut Gesetz künftig die Maklerprovision zahlen?

2. Ab wann gilt die Reform der Maklerprovision?

3. Welche Vorteile hat das neue Gesetz zur Maklerprovision?

4. Gehen Sie beim Verkaufspreis kein Risiko ein!

5. Lohnt es sich noch, einen Immobilienmakler zu beauftragen?

6. Unterschätzen Sie nicht den Hausverkauf

 

 

1. Wer muss laut Gesetz künftig die Maklerprovision zahlen?

Das neue Gesetz von CDU/CSU und SPD zur Maklerprovision aus 2020  sieht vor, dass sich Käufer und Verkäufer einer Immobilie bundesweit einheitlich die Courtage hälftig teilen. Mit dieser Regelung sind beide Parteien somit gleichermaßen an den Kosten für die Provision beteiligt.

 Eine Regelung nach dem Bestellerprinzip, nach dem immer die Partei zahlt, die den Immobilienmakler beauftragt hat, ist künftig unzulässig.

Bisweilen fragen sich nun auch Kapitalanleger, die planen, in ein Wohn- und Geschäftshaus zu investieren, ob sie von den Änderungen durch die Reform betroffen sind. Fakt ist : Das neue Gesetz zur Maklerprovision hat keinen Einfluss auf dieses Immobiliensegment, da es sich bei Wohn- und Geschäftshäusern nicht um selbstgenutztes Wohneigentum, sondern um Gewerbeimmobilien handelt. Hier wird weiterhin nach dem Prinzip verfahren: Welche Partei die gesamte Courtage oder zu welchem Teil trägt, ist Verhandlungssache bzw. wird vom Marktumfeld bestimmt.

2. Ab wann gilt die Reform der Maklerprovision?

Mitte Juni wurde die Reform zur Maklerprovision im Gesetzblatt veröffentlicht – demnach tritt das neue Gesetz zur Maklercourtage am 23. Dezember 2020 in Kraft.

 

3. Vorteile des neuen Gesetzes: mehr Professionalität und Fairness

Vor allem für Immobilienkäufer ist das neue Gesetz zur Maklerprovision ein positives Signal. Die Neuentwicklung stellt im Unterschied zum Bestellerprinzip einiger Bundesländer eine bundesweit einheitliche und faire Regelung zur Teilung der Provision dar, um die Erwerbsnebenkosten zu senken und Immobilienkäufer zu entlasten. Durch die Regelung wird sich der Immobilienmarkt weiter professionalisieren. Zwar werden Immobilienmakler voraussichtlich am einzelnen Geschäft weniger verdienen, langfristig aber mehr Geschäft machen, da sich nur seriöse Dienstleister, die gleichermaßen im Interesse von Käufer und Verkäufer agieren, am Markt durchsetzen.

4. Gehen Sie beim Verkaufspreis kein Risiko ein!

Manche Käufer befürchten durch das neue Gesetz zur Maklerprovision, dass Immobilienverkäufer künftig ihren Courtageanteil auf den Verkaufspreis der Immobilie draufschlagen. In dieser Hinsicht können wir Sie beruhigen: Als erfahrene Immobilienmakler wissen wir, dass sich ein zu hoher Kaufpreis negativ auf die Vermarktung einer Immobilie auswirken kann, was beispielsweise in einer übermäßig langen Verweildauer auf dem Markt resultiert. Je länger jedoch eine Immobilie auf dem Markt angeboten wird, desto mehr sinkt deren Wert in den Augen potenzieller Käufer. Weisfeld Immobilien ist darauf bestrebt, einen realistischen Kaufpreis zu erzielen, der für beide Parteien zufriedenstellend ist. 

Ausnahmeregelung: Wann die Maklerprovision nicht geteilt wird

Auch wenn die Teilung zur Maklerprovision grundsätzlich bundesweit gilt, existiert eine Ausnahme bei der nur der Verkäufer für die Courtage aufkommen darf, wenn er dies explizit möchte.

 

5. Lohnt es sich noch, einen Immobilienmakler zu beauftragen?

Besonders in den Bundesländern, in denen bis dato nur der Immobilienkäufer für die Courtage aufkommen musste, stellen sich Verkäufer im Zuge des neuen Gesetzentwurfs zur Maklerprovision die Frage, ob sich die Beauftragung noch lohnt. Schließlich existieren auch zahlreiche Online-Anbieter, die die Vermarktung courtagefrei übernehmen. Unserer Erfahrung nach, sprechen allerdings nach wie vor eine Reihe von sehr guten Gründen für die Beauftragung eines persönlichen Immobilienmaklers. 

6. Unterschätzen Sie nicht den Hausverkauf

Viele Eigentümer unterschätzen den Aufwand, der mit einem Verkauf der eigenen Immobilie einhergeht.  So sind zum Beispiel zahlreiche Unterlagen wie Energieausweise, Anliegerbescheinigungen oder das Grundbuch vorzulegen, um den Hausverkauf erfolgreich abzuwickeln. Eigentümer, die eines dieser Dokumente bei den Verhandlungen nicht vorweisen können, riskieren empfindlich hohe Bußgelder. Die Zusammenarbeit mit einem Makler gibt hierbei Sicherheit: Zum einen bietet Ihnen ein Immobilienmakler den Vorteil, einen vertrauensvollen Berater an Ihrer Seite zu haben, der Ihnen alle Fragen rund um den Immobilienverkauf verständlich erklärt und weiß, wo man die benötigten Dokumente erhält. Gerade bei einer komplexen Angelegenheit, die der Hausverkauf darstellt, ist ein persönlicher Berater deshalb von unschätzbarem Wert. 

Zudem sollte auch die Einschätzung des Verkaufspreises einer Immobilie stets durch einen kompetenten Immobilienmakler erfolgen. Denn erst nach einer persönlichen Begehung der Immobilie und einem ausführlichen Beratungsgespräch basierend auf Erfahrung und fundierter Marktkenntnis kann der Wert einer Immobilie realistisch eingeschätzt werden. Automatisierte Online-Einwertungen vermögen dagegen nicht die relevanten Faktoren einzubeziehen, die den Verkaufspreis einer Immobilie beeinflussen können. Dies sind nur zwei der Gründe, warum es sich immer lohnt, einen Immobilienmakler zu beauftragen.